Chance zur Anschlussfinanzierung durch Kündigungsrecht nach zehn Jahren
14. Januar 2010
Kategorie(n): Wirtschaft |
Die Zinshöhe und die Konditionen von Darlehensangeboten ändern sich ständig. Was zum Abschluss Ihrer (Bau-)finanzierung noch ein ausgezeichnetes Angebot war, kann seitdem von anderen Finanzinstituten günstiger angeboten werden oder durch die allgemeine Wirtschaftslage schlicht nicht mehr zeitgemäß sein. Das ist es gut zu wissen, dass Sie die Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung zu günstigeren Konditionen auch noch während der Laufzeit haben – und zwar durch eine vom Gesetzgeber offen gehaltene Hintertür. Denn Sie haben immer und unabhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen das Recht, jeden Darlehensvertrag nach zehn Jahren Laufzeit zu kündigen – und zwar ohne das die sonst fällige Vorfälligkeitsentschädigung anfiele. Allerdings ist auch hier die allfällige Kündigungsfrist von einem halben Jahr zu berücksichtigen. Denken Sie deshalb frühzeitig über diese Option nach: mindestens neun Monate vor Vertragsablauf sollten Sie beginnen, sich nach besseren Alternativen umzuschauen, so dass Sie gute drei Monate für den Vergleich der Anbieter haben. Sprechen Sie ruhig offen mit der Bank über Ihre Pläne. So geben Sie den Mitarbeitern die Möglichkeit, Ihnen ebenfalls ein Angebot zu unterbreiten. Lassen Sie sich allerdings nicht beirren, wenn man Ihnen sagen will, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich sein sollte. Achten Sie stattdessen darauf, dass Ihre Bank Ihnen nicht schlicht wieder dieselben Konditionen unter einem anders formulierten vertraglichen Deckmantel anbietet wie bei der Erstfinanzierung. Treten Sie mit dem Selbstbewusstsein eines langjährigen Kunden auf. Bedenken Sie auch, dass Ihr Antrag für Ihre Hausbank zwar gegenüber dem bestehenden Vertrag einen Mehraufwand darstellt, aber immer noch einen geringeren Aufwand als bei einem Neukunden. Zudem haben Sie als Kunde nun schon viele Jahre Ihre Zahlungsfähigkeit bewiesen. Argumentieren Sie, dass sich Ihre Risikoeinstufung in der Anschlussfinanzierung signifikant vermindern sollte. Sollte bei der Erstfinanzierung ein Risikoaufschlag wegen geringen Eigenkapitals verlangt worden sein, so kann dieser nun wegfallen.
